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Abschlussbericht des Nachhaltigkeitsbeirats liegt vor

Der parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) hat seinen Abschlussbericht für die Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages als Unterrichtung dem Parlament vorgelegt.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Der Beirat begleitet die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Er hat eine sogenannte Wächter-Funktion und achtet darauf, dass Gesetzesvorhaben die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie nicht außer Acht lassen. Ziel ist es, dass sämtliche Anträge, Verordnungen und Gesetzentwürfe den Leitlinien nachhaltiger Entwicklung entsprechen. Zu diesem Zweck überprüft er u.a. die korrekte Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesministerien. Der Beirat kann mithilfe von Anhörungen und Positionspapieren Debatten anstoßen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) existiert seit dem Jahr 2004 (15. Wahlperiode). Über seine Einsetzung entscheidet der Bundestag jede Wahlperiode neu. Anders als Fachausschüsse, die direkt einem Ministerium zugeordnet sind, handelt es sich um eine fachübergreifende, querschnittsorientiere Aufgabe, die auf Regierungsebene im Bundeskanzleramt gesteuert wird. Der Beirat hat aktuell 20 Mitglieder.

Laut Tätigkeitsbericht hat der Beirat in der 20. Wahlperiode zu 341 Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung (Stand: Januar 2025) gutachterliche Stellungnahmen beschlossen und den federführenden Ausschüssen zur Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren zugeleitet. Das Verfahren der Nachhaltigkeitsprüfung durch den Beirat habe sich auch in dieser Legislaturperiode bewährt, schreiben die Abgeordneten. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter seien bei der formalen Prüfung der Gesetzesfolgenabschätzung der einzelnen Vorhaben überwiegend zu positiven Ergebnissen gekommen. Die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele wurde formal berücksichtigt, auch wenn die Gesetzesfolgenabschätzung nicht immer auf der aktuellen Fassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) beruhte.

„Dem Ziel, die Gesetzentwürfe und Verordnungen in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren anhand konkreter Kriterien auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen, ist man ein Stück nähergekommen“, heißt es in der Vorlage. Nur in Ausnahmefällen habe der Beirat festgestellt, „dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nicht hinreichend nachgekommen war, so dass eine Stellungnahme beim federführenden Bundesministerium mittels Prüfbitte erbeten wurde“.

Im Allgemeinen fordert der Beirat in der Vorlage, dass die Bundesregierung verstärkte Anstrengungen unternimmt, „um die definierten Ziele zu erreichen, insbesondere durch eine verbesserte Governance, eine stärkere gesellschaftliche Mobilisierung und eine zielgerichtete internationale Zusammenarbeit“.

Der komplette Bericht kann hier heruntergeladen werden:  Abschlussbericht Nachhaltigkeitsbeirat - 20. Wahlperiode

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